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Steuerbonus für Handwerkerleistungen auf 1200 € erhöht

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten wird von bisher 600 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dazu zählt auch der Fenstertausch.

Das hat die Bundesregierung im Rahmen ihres aktuellen Konjunkturpakets am 5. November beschlossen. Beschlossen wurde ebenfalls eine Erhöhung der Finanzmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um drei Milliarden Euro für die Jahre 2009 bis 2011.

Verbraucher können Handwerkerrechnungen ab 2009 in doppeltem Umfang steuerlich geltend machen. Sie können dann 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (bisher von max. 3.000 Euro) Kosten absetzen. Die maximale Steuerermäßigung liegt dann bei 1.200 Euro statt bisher 600 Euro pro Jahr.

Beispiel:

Ihr Fachhandwerker für Fenster tauscht in Ihrem Haus die alten Isolierfenster gegen moderne Wärmeschutzfenster inkl. Rollläden aus. Dafür berechnet er 7.000 Euro plus 19% MwSt; davon sind 5.500 Euro Material und 1.500 Euro Arbeitslohn für den Handwerker.

Steuerlich begünstigt wird nur die reine Dienstleistung. Dazu zählen auch beispielsweise die Fahrtkosten des Handwerkers, nicht aber die Materialkosten.

So ermitteln Sie den Steuerbonus (aus obigem Beispiel)

1.500 Euro Arbeiterlohn + 285 Euro MwSt = 1785 Euro; davon 20% Förderung sind 357 Euro, die Ihnen das Finanzamt gibt.

Aus der Rechnung des Fensterfachbetriebes bzw. Fensterbauers muss also der Anteil, der auf die Dienstleistung (Montage) entfällt eindeutig hervorgehen. Es können auch mehrere Rechnungen über geringe Beträge eingereicht werden. Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Die Erstattung kommt mit der nächsten Steuererklärung. Zum Nachweis benötigen Sie die Rechnung und einen Zahlungsbeleg. Mit einer Kopie des Kontoauszuges der Buchung dokumentiert, wird dieser Nachweis u.a. erbracht. Voraussetzung ist auch die Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Fenstertausch wird mit 5 % Zuschuss gefördert

Nachdem der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zum 1.1.2009 auf 1200 € erhöht wurde, gibt es ab sofort auch einen Zuschuss in Höhe von 5 % für den Austausch neuer Fenster, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Zuschuss wird im Rahmen des KfW CO2-Gebäudesanierungsprogrammes in der Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen gewährt. Das ist neu, denn bisher mussten mindestens drei Maßnahmen durchgeführt werden um einen Zuschuss zu erhalten. Ab sofort reicht eine einzelne Massnahme, z.B. neue Fenster, aus.

Unten finden Sie eine Liste mit Links zu diesem Thema. Wir empfehlen, dass Sie die Inhalte durcharbeiten. Der Zeitaufwand wird sich lohnen. Lesen Sie einfach zuerst die Inhalte des Links „Zuschuss Fenster – das Wichtigste in kurzen Sätzen“. Die Ausführungen beinhalten in wenigen Sätzen die wichtigsten Aussagen. Rufen Sie dann bei dem jeweiligen Verweis die Anlage auf, um dort die Details in der Originalbeschreibung der KfW nachzulesen.

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